Jahresabschluss

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind die so genannten Bescheinigungen.
Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen.

Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Durch die Einführung des BilMoG hat sich das Handelsrecht weiter vom Steuerrecht entfernt. Hierdurch ist es bei einigen Sachverhalten notwendig geworden, eine vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren.

Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch für Gespräche mit Ihrer Hausbank zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Position